Allgemeine Geschäftsbedingungen - Germany

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Services und Produkten

der Firma NTT Data Services Germany GmbH

1. Einführung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für alle Produkte, Software und/oder Serviceleistungen, die vom Kunden bzw. im Auftrag des Kunden direkt von der NTT Data Services Germany GmbH (im Folgenden NTTD), Maximilianstrasse 54, 80538 München nur für den eigenen internen Gebrauch erworben werden. Diese AGB in Verbindung mit NTTD´s Auftrags- und Servicedokumenten bilden die alleinige Rechtsgrundlage für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und NTTD für den Erwerb von Produkten, Software und Serviceleistungen (der „Vertrag”), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Im Falle eines Konfliktes gilt die nachstehende Rangordnung: (1) Individualvertragliche Vereinbarung (sofern vorhanden); (2) Auftragsdokumente; (3) Servicedokumente und (4) diese AGB.

2. Begriffsbestimmungen

„Auftragsdokumente”: von NTTD an den Kunden gesandte Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen mit einer Beschreibung der vom Kunden vertragsgemäß erworbenen Produkte, Software und Serviceleistungen, Preise, Zahlungsbedingungen und sonstige Bestimmungen.

„Deliverables”: materielle und immaterielle Materialien, u.a. Berichte, Studien, Ausgangsprognosen, Zeichnungen, Untersuchungsergebnisse, Handbücher, Verfahren und Empfehlungen, die von NTTD oder ihren Lieferanten, Lizenzgebern im Zuge der Erbringung von Serviceleistungen angefertigt wurden.

„Drittprodukte”: Produkte, Software ( auch „Drittsoftware“) und Serviceleistungen, die nicht mit der Marke NTTD versehen sind.

„Immaterialgüterrechte": Patente, Urheberrechte, Datenbankrechte, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrechte, Marken, Unternehmenskennzeichen, Dienstleistungsmarken, Domain-Namen, Meta-Tags, oder ggf. Anmeldungen für ein solches Recht, oder für sonstige gewerbliche Schutzrechte oder Immaterialgüterrechte sowie entsprechende Rechte an Know-how, Dokumentationen und technischen Verfahren, die mit den Deliverables oder den Materialien in Zusammenhang stehen.

„Leistungsbeschreibung/Statement of Work (SOW)”: eine schriftliche, detaillierte Beschreibung des spezifischen Leistungsumfangs der Serviceleistungen und/oder Deliverables, die zwischen dem Kunden und NTTD vereinbart wurden.

„Materialien”: alle im Produkt, im Service, in der Software oder in den Deliverables enthaltenen und mitgelieferten Inhalte und sonstige Gegenstände wie beispielsweise Text, Grafiken, Logos, Buttonsymbole (icons), Abbildungen, Tonmitschnitte, Informationen, Daten, Fotografien, Diagramme, Videos, Schriftbilder, Musik, Klänge/Töne/Sounds und Software.

„Produkte”: Computer-Hardware und verwandte Produkte, die im Rahmen dieses Vertrages von NTTD, als Drittprodukte, geliefert werden.

„Serviceleistungen”: die von NTTD gemäß der Beschreibung in den Servicedokumenten erbrachten Dienstleistungen.

„Servicedokumente”: Servicebeschreibungen, Arbeitsbeschreibungen und sonstige gegenseitig vereinbarte Dokumente mit einer Beschreibung der Serviceleistungen, der Software oder der Deliverables.

„Software”: der/die/das von NTTD dem Kunden bereitgestellte(s) Software, Programmbibliothek/Library, Dienstprogramm/Utility, Instrument/Tool oder sonstiger Computer- oder Programmcode in Form von Maschinencode (binär) oder Quellcode sowie verwandte Dokumentation. Software umfasst Software, die (1) von NTTD bereitgestellt und vor Ort auf der/dem kundenseitigen Hardware und/oder Gerät installiert wird oder (2) von NTTD bereitgestellt wird und die der Kunde über das Internet oder über sonstigen Fernzugriff (z. B. Website, Portal und Cloud Computing-Lösungen) abruft.

„Vertrauliche Informationen”: insgesamt Informationen der bekanntgebenden Partei, die der Öffentlichkeit allgemein nicht bekannt sind, wie beispielsweise Software, Produktpläne, Preisgestaltung, Marketing- und Verkaufsinformationen, Kundenlisten, „Know-how” oder Betriebsgeheimnisse, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich aus den Begleit- oder sonstigen Umständen ergibt, dass sie vertraulich zu behandeln sind.

3. Bestellung, Preise, Zahlung

  • 3.1 Soweit im Angebot nicht anderweitig angegeben, sind Angebote von NTTD freibleibend.
  • 3.2 Die Preise für die Produkte, Software und Serviceleistungen ergeben sich aus den von NTTD ausgestellten Auftrags- oder Servicedokumenten. Erfolgen die Lieferungen als Teil- oder Phasenlieferungen, behält sich NTTD das Recht vor, die Preise für Produkte, Software oder Serviceleistungen im Falle von Änderungen der Wechselkurse, Steuern, Zölle, Frachtkosten, Abgaben und Einstandskosten anzupassen. Die von NTTD abgegebenen Angebote verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger Steuern, Abgaben und Versandkosten, sofern nicht ausdrücklich im Angebot anders ausgewiesen. Solche Kosten sind zusätzlich zu den angebotenen Nettopreisen vom Kunden zu zahlen und können als separate Posten auf den Auftragsdokumenten erscheinen.
  • 3.3 Zahlungen für Produkte, Software oder Serviceleistungen müssen, sofern nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart, gemäß den in den Auftragsdokumenten aufgeführten Zahlungsbedingungen (z.B. innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum) erfolgen. Die Zahlungsbedingungen hängen von einer vorherigen Bonitätsprüfung durch NTTD ab. Zahlungen erfolgen auf das von NTTD benannte Konto. Im Falle des Verzugs ist NTTD berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen (§288 Abs. 2 BGB).
    Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden ist NTTD darüber hinaus berechtigt, die Vertragserfüllung zu verweigern, z.B. durch Aussetzung von Lieferungen des Produkts und/oder der Software und Aussetzung der Serviceleistungen. NTTD kann Teile eines Auftrags separat in Rechnung stellen.
  • 3.4 Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Kunden können nur geltend gemacht werden, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Produkt-, Software- oder Serviceleistungsänderungen

Nach Aufgabe der Bestellung durch einen Kunden, jedoch vor Versand eines Produkts bzw. der Software oder vor Erbringung der Serviceleistung durch NTTD können Produkt-, Software- oder Serviceleistungsänderungen vorkommen; die vom Kunden erhaltenen Produkte und Software oder Serviceleistungen können geringfügige Abweichungen von den vom Kunden bestellten Produkten, Software oder Serviceleistungen aufweisen, sie erfüllen oder übertreffen aber die maßgebliche Funktionalität und Leistung der ursprünglich bestellten Produkte, Software oder Serviceleistungen.

5. Lieferung, Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

  • 5.1 NTTD liefert Produkte an den in den Auftragsdokumenten angeführten Standort des Kunden. NTTD ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist
  • 5.2 NTTD kommt nur durch eine schriftliche Mahnung, die frühestens zwei Wochen nach Ablauf der unverbindlichen Lieferfrist erfolgen darf, in Lieferverzug. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von NTTD innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder auf der Lieferung bestehen möchte. Zurücktreten kann der Kunde wegen der Lieferverzögerung nur im Rahmen der gesetzlichen Verzugsvorschriften oder nach Maßgabe der Ziffer 16.
  • 5.3 Die Gefahr geht mit Ablieferung der Produkte beim Kunden bzw. dessen Beauftragten auf den Kunden über.
  • 5.4 Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NTTD. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen die Abnehmer des Kunden zur Sicherung der Zahlungsforderungen von NTTD in Höhe des geschuldeten Betrages an NTTD ab. NTTD nimmt diese Abtretung an. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. NTTD ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dem Kunden zuvor eine Frist für die Leistungserbringung setzen zu müssen. Auch ohne zurückzutreten, ist NTTD berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen oder die Befugnis des Kunden zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen.
  • 5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, weil er die Lieferung nicht abnimmt, obwohl er hierzu verpflichtet wäre, oder unterlässt er eine Mitwirkungs- oder Vorbereitungshandlung (z.B. Instruktionen, Dokumente) oder verzögert sich die Lieferung aus einem anderen vom Kunden zu vertretenen Grund, werden die Produkte als ausgeliefert betrachtet und die Gefahr geht auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt haftet NTTD auch nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle des Annahmeverzugs hat der Kunde die hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerungskosten, zu tragen.

6. Serviceleistungen und dafür bzw. im Rahmen dieser bereitgestellten Software und Deliverables

  • 6.1 NTTD stellt dem Kunden die Serviceleistungen, die Software und/oder Deliverables gemäß den Servicedokumenten bereit. NTTD kann dem Kunden eine Verlängerung der Serviceleistung und Softwarelizenz anbieten, z.B. durch Versand einer Rechnung an den Kunden oder, vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Benachrichtigung, durch fortgesetzte Ausführung der Serviceleistung oder Bereitstellung der Software an den Kunden. Das Einverständnis des Kunden mit einer solchen Verlängerung der Serviceleistung und der Softwarelizenz gilt mit Bezahlung dieser Rechnung zum Fälligkeitsdatum oder mit der fortgesetzten Serviceleistungsinanspruchnahme oder Softwarebenutzung als eingeholt.
  • 6.2 Alle in den Materialien und Deliverables enthaltenen Immaterialgüterrechte sind alleiniges und ausschließliches Eigentum von NTTD, ihren Lieferanten oder ihren Lizenzgebern, soweit nicht in diesem Vertrag ausdrücklich abweichend geregelt.
  • 6.3 Vorbehaltlich vollständiger vereinbarungsgemäßer Bezahlung der maßgeblichen Serviceleistungen, gewährt NTTD dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, Lizenzgebühr freies Nutzungsrecht für die Materialien und Deliverables ausschließlich (1) in dem Land bzw. in den Ländern, in denen NTTD die Serviceleistungen bereitstellt, (2) zum internen Gebrauch, und (3) in dem Maße, in dem dies zur vertragsgemäßen Nutzung der Serviceleistungen gemäß den Angaben in den betreffenden Servicedokumenten durch den Kunden erforderlich ist. Sofern nicht anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart,
  • 6.4 NTTD kann die Erfüllung der Serviceleistungen oder den Zugriff des Kunden oder jeglichen Nutzerzugriff auf die von NTTD im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen bereitgestellte Software beenden oder aussetzen, wenn dies (1) gesetzlich vorgeschrieben oder (2) aufgrund eines für NTTD verbindlichen Gerichtsbeschlusses verlangt wird oder (3) wenn NTTD angemessene Gründe für die Annahme hat, dass der Kunde (bzw. Benutzer des Kunden) die Software zu rechts- und/oder sittenwidrigen Zwecken benutzen.
  • 6.5 Es kann für NTTD erforderlich werden, plan- oder unplanmäßige Reparaturen oder Wartungsarbeiten oder Fernfehlerbehebung oder Erweiterungen an der von NTTD im Rahmen der Erbringung der Serviceleistungen bereitgestellten Software vorzunehmen, die auf dem/den Computersystem(en) des Kunden installiert ist („Wartung”), was zu einer zeitweiligen Qualitätsminderung der Serviceleistungen oder zu einem teilweisen oder kompletten Ausfall der Software führen kann.
  • 6.6 Der Kunde erkennt an, dass die Systeme, die für den Zugriff auf die und für die Interaktion mit der von NTTD im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen bereitgestellten Software oder zur Übertragung von Informationen benutzt werden (u.a. Telefon, Computernetzwerke und das Internet) nicht ununterbrochen und uneingeschränkt verfügbar sind und gelegentlich den Zugriff auf die Software oder die Benutzung oder den Betrieb der Software stören oder verhindern können. NTTD haftet nicht für eine solche Störung oder Verhinderung des Zugriffs auf die Software, der Nutzung der Software oder mangelnde Funktionalität der Software.
  • 6.7 Bei Erbringung der Serviceleistungen oder im Zusammenhang mit der Nutzung der von NTTD zur Erbringung der Serviceleistungen zur Verfügung gestellten Software durch den Kunden kann es für NTTD erforderlich werden, Daten oder Informationen zu beziehen oder zu erheben, einschließlich systemspezifischer Daten. Im erforderlichen Umfang können diese Daten auch an Zulieferer weitergegeben werden (z. B. weil mit dem Kunden eine Direktbelieferung durch den Zulieferer vereinbart wurde). Die Daten werden außerdem von der Marketing- und Verkaufsabteilung von NTTD ausgewertet, allerdings nur in anonymisierter Form.
    • 6.7.1 Nutzen, Bearbeiten, Verbreiten, Anzeigen, Speichern, Vervielfältigen oder Bearbeiten der Daten ausschließlich für die in Ziffer 6.7 beschriebenen Zwecke; Soweit an den Daten Urheberrechte bestehen, gewährt der Kunde NTTD eine nicht-ausschließliche, Lizenzgebühr freie, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte sowie unwiderrufliche Lizenz zum:
    • 6.7.2 Verknüpfen der Daten mit anderen Daten zur anonymisierten Nutzung für Marketing- und Vertriebszwecke von NTTD; sowie
    • 6.7.3 Kopieren und Speichern der Daten auf den Servern von NTTD (oder denen seiner Zulieferer) während der Laufzeit des Vertrages.
  • 6.8 Der Kunde sichert zu, zur Einräumung der Rechte gemäß Ziffer 6.7 befugt zu sein.

7. Reparaturservices

  • 7.1 Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist Folgendes nicht im Leistungsumfang von Reparaturservices umfasst: Für Drittprodukte und Drittsoftware gelten ausschließlich die Bestimmungen der Hersteller. Die Reparatur oder Instandsetzung des Produkts erfolgt unter Verwendung von neuen, neuwertigen oder instandgesetzten Teilen.
  • 7.2 Der Kunde sorgt dafür, dass NTTD zur Nutzung von oder Zugriff auf sämtliche kundenseitig bereitgestellte Drittprodukte berechtigt ist, soweit erforderlich oder vom Kunden im Rahmen der Erfüllung der Serviceleistungen durch NTTD gefordert, u.a. Kopieren, Speichern und Neuinstallieren eines Sicherungssystems oder von Daten. Der Kunde stellt NTTD gegenüber allen Ansprüchen frei, die daraus resultieren, dass der Kunde es unterlassen hat, für diese Berechtigung zu sorgen, (u.a. Einholung einschlägiger Lizenzen, Rechte oder sonstiger Genehmigungen, gesetzlicher Bescheinigungen oder Zulassungen in Bezug auf Technologie, Software oder sonstige Komponenten).
  • 7.3 Die Gewährleistungsrechte und Haftungsbestimmungen nach den Ziffern 9 und 10 bleiben von den Bestimmungen dieser Ziffer 7 unberührt.

8. Software

  • 8.1 Die Software unterliegt separaten Software-Lizenzverträgen, welche den Softwaremedien und Produktleitfäden, den Bedienungsanleitungen oder sonstigen Dokumenten beigefügt sind, die dem Kunden bei der Installation oder Benutzung der Software übergeben werden.
  • 8.2 Wenn der Software keine Lizenzbedingungen beiliegen, gewährt NTTD dem Kunden eine nicht-ausschließliche Lizenz für den Zugriff auf die und die Nutzung der von NTTD bereitgestellten Software. Die dem Kunden von NTTD im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen bereit- oder zur Verfügung gestellte Software darf nur während der Dauer der Serviceleistungen und nur soweit zur Nutzung des Serviceleistungen durch den Kunden erforderlich benutzt werden.
  • 8.3 Für von NTTD im Rahmen der Erbringung von Serviceleistungen bereitgestellte Software gelten folgende Bestimmungen:
    • 8.3.1 Dem Kunden ist es untersagt: (1) die Software zu kopieren (ausgenommen sind Sicherungskopien), zu adaptieren, zu lizenzieren, zu verkaufen, abzutreten, zu unterlizenzieren oder sonst wie zu übertragen oder zu belasten; (2) die Software in einem Managed Services Arrangement zu benutzen, oder (3) die Software an mehr als der zugelassenen Anzahl lizenzierter Arbeitsplätze für Simultanbenutzer, Standorte oder sonstigen in den betreffenden Servicedokumenten vorgegebenen Kriterien zu benutzen.
    • 8.3.2 Dem Kunden ist es untersagt, (1) zu versuchen, die Netzwerke oder die zur Verfügung gestellten Geräte von NTTD oder eines Dritten zu benutzen, oder unbefugten Zugriff auf diese zu erlangen; (2) zu versuchen, die Software oder ein System, Konto oder Netzwerk von NTTD oder eines ihrer Kunden oder Lieferanten zu untersuchen, abzufragen oder auf deren/dessen Sicherheitslücken zu prüfen; (3) störend in den Service an einen Benutzer, Host oder Netzwerk einzugreifen oder dies zu versuchen; (4) unerwünschte Massen- oder Werbemitteilungen zu übertragen; (5) die Benutzung oder die Nutznießung der Software durch eine andere Person zu beschränken, zu verhindern oder sonst wie zu stören, ungeachtet der Absicht, des Zwecks oder des Kenntnisstands (ausgenommen sind Werkzeuge mit Sicherheitsfunktionen); oder (6) die für die Erbringung von Serviceleistungen benutzten Einrichtungen von NTTD (oder Lieferanten von NTTD) zu beschränken, zu verhindern, störend in diese einzugreifen oder sonst wie zu unterbrechen oder eine Leistungsminderung zu verursachen.
  • 8.4 Der Kunde gewährt NTTD oder einem von NTTD benannten Vertreter das Recht, während der üblichen Geschäftszeiten seine Nutzung der Software zu überprüfen. Der Kunde erklärt sich zur Kooperation mit NTTD bei einer solchen Prüfung und zur Gewährung von angemessenem Zugriff auf alle Unterlagen in Bezug auf die Softwarebenutzung einverstanden. Die Prüfung beschränkt sich auf den Nachweis, dass der Kunde die vertragsgemäßen Nutzungsbedingungen der Software befolgt.

9. Haftung bei Mängeln

  • 9.1 Die Beschaffenheit der Produkte und Serviceleistungen ist in dem Angebot abschließend beschrieben. Eigenschaften der Produkte und Serviceleistungen, die nach den öffentlichen Äußerungen von NTTD oder ihren Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung der Waren, oder aufgrund eines Handelsbrauchs erwartet werden können, gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben sind. Sofern die Produkte und Serviceleistungen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben oder sonst mit einem Mangel im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen behaftet sind, ist NTTD nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Hierzu ist NTTD zur Untersuchung der Produkte nach eigener Wahl in den Räumlichkeiten des Käufers oder von NTTD berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung ist der Kunde bei Ausbau/Austausch zur Rückgabe der ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräte an NTTD verpflichtet. Auf Verlangen von NNTD ist das beanstandete Produkt frachtfrei an NTTD zurückzusenden. Im Rahmen der Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung verwendet NTTD Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“.
  • 9.2 Mangelansprüche verjähren in 12 (zwölf) Monaten ab Ablieferung (Kaufvertrag/Werklieferung) oder Abnahme (Werkvertrag), sofern NTTD den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat. Die gesetzliche Verjährung der Rückgriffsansprüche von Unternehmern bleibt hiervon unberührt, soweit die neu hergestellten Vertragswaren im Rahmen des Geschäftsbetriebs an Verbraucher verkauft werden. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinen Abnehmern keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
  • 9.3 Soweit Drittprodukte und Drittsoftware während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist Mängel aufweisen, wendet sich der Käufer vorrangig an deren Hersteller, um eine Mangelbeseitigung zu erreichen. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich NTTD´s Gewährleistung entsprechend.
  • 9.4 NTTD haftet nicht für Mängel, wenn der Kunde ohne Zustimmung NTTD´s, oder des Herstellers, die Produkte, Software, oder Serviceleistungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die hierdurch entstandenen Mehrkosten zu tragen. NTTD gibt keine Gewährleistung, dass die Produkte, die Software, Deliverables oder die Serviceleistungen (1) mit einer spezifischen, nicht von NTTD bereitgestellten Konfiguration funktionieren werden oder (2) ein bestimmtes Resultat erzeugen, auch wenn die Konfiguration oder das Resultat mit NTTD besprochen wurde. NTTD gibt keine Gewährleistung, dass die Produkte, die Software, Deliverables oder die Serviceleistungen (1) mit einer spezifischen, nicht von NTTD bereitgestellten Konfiguration funktionieren werden oder (2) ein bestimmtes Resultat erzeugen, auch wenn die Konfiguration oder das Resultat mit NTTD besprochen wurde.
  • 9.5 Vor Durchführung von Mangelbeseitigungsleistungen an Produkten ist der Kunde dafür verantwortlich, alle nicht von NTTD eingebauten Komponenten und Produkte zu entfernen, sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen zu erstellen.

10. Haftung

  • 10.1 NTTD haftet unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen.
  • 10.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet NTTD nur bei Schäden, die zurückzuführen sind auf wesentliche Pflichtverletzungen, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund einschließlich insbesondere von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
  • 10.3 Im Falle der Ziffer 10.2 ist die Haftung darüber hinaus der Höhe nach auf Euro 500.000,-- pro Schadensfall beschränkt.
  • 10.4 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen eines Mangels nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware, bei arglistig verschwiegenen Fehlern und wegen Schäden an Gesundheit, Leib und Leben sowie Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen, die zum Zeitpunkt der Einbeziehung dieser Bedingungen bereits entstanden sind, bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
  • 10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von NTTD.

11. Risikoreiche Tätigkeiten

Der Kunde ist sich bewusst, dass die Produkte, die Software, Deliverables und die Serviceleistungen nicht für den Einsatz in Gefahrenzonen, die eine ausfallsichere Leistung fordern, konzipiert oder vorgesehen wurden, u.a. beim Betrieb von Kernenergieanlagen, Flugzeugnavigations- oder Kommunikationssystemen, Flugsicherung, Waffensystemen, Lebenserhaltungsmaschinen oder sonstige Anwendungen, bei denen der Ausfall der Produkte, der Software, der Deliverables oder der Serviceleistungen unmittelbar zum Tod, zu Körperverletzung oder schweren körperlichen oder Sachschäden führen könnte („risikoreiche Tätigkeiten”). NTTD lehnt ausdrücklich jegliche explizite oder stillschweigende Gewährleistung in Bezug auf die Tauglichkeit bei risikoreichen Tätigkeiten ab.

12. Geheimhaltung

Beide Parteien werden im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei so behandeln, wie sie auch ihre eigenen vertraulichen Informationen behandeln würden,jedoch mit nicht weniger als angemessener Sorgfalt. Die Vertraulichen Informationen sind auch über das Vertragsende hinaus als vertraulich zu behandeln.

13. Einhaltung von Exportbestimmungen

  • 13.1 Die vertragsgegenständlichen Produkte, Deliverables, Software und Serviceleistungen können Technologien und Software enthalten, die den Exportkontrollvorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika, der Europäischen Union und/oder der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sowie den Exportkontrollvorschriften der Länder, in die sie geliefert oder in denen sie genutzt wird. Der Kunde verpflichtet sich, diese Vorschriften einzuhalten. Unter diesen Vorschriften dürfen die Produkte, Deliverables, Software oder Serviceleistungen nicht in Beschränkungen unterliegende Länder, an Beschränkungen unterliegende Endnutzer oder zu Beschränkungen unterliegenden Nutzungsarten verkauft, verleast, vermietet, übertragen/geliefert oder sonst genutzt werden. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass von NTTD erworbene Produkte, Deliverables, Software oder Serviceleistungen nicht für Aktivitäten genutzt werden, die in Zusammenhang mit Massenvernichtungswaffen stehen, insbesondere Aktivitäten in Bezug auf Design, Entwicklung, Produktion oder Nutzung nuklearer Materialien, nuklearer Einrichtungen oder nuklearer Waffen, Raketen oder Unterstützung von Raketen-Projekten, oder chemische oder biologische Waffen. Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte, Deliverables, Software und Serviceleistungen nicht an Endnutzer zu verkaufen, verleasen, vermieten oder sonst wie zu übertragen/liefern oder sonst nutzen, die sich an diesen Aktivitäten beteiligen.
  • 13.2 Der Kunde erklärt, dass die von ihm bereitgestellte und als Teil der Produkte, der Deliverables, der Software oder der Serviceleistungen verwendete Software keine Verschlüsselung enthält oder falls sie Verschlüsselung enthält, solche Software eine lizenzfreie Ausfuhrzulassung hat. Wenn der Kunde die vorstehende Erklärung nicht abgeben kann, erklärt sich der Kunde bereit, NTTD alle zur Einholung von Exportlizenzen von der US-Regierung oder von anderen maßgeblichen internationalen oder nationalen Stellen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen und NTTD jegliche Unterstützung zu gewähren, die für die Einholung solcher Lizenzen erforderlich ist. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Kunde ausschließlich für die Einholung der erforderlichen Lizenzen in Bezug auf den Export von Software verantwortlich. NTTD kann vom Kunden ferner die Ausfuhrbescheinigungen für Software heraus verlangen.
  • 13.3 Soweit NTTD infolge der durch die fehlenden Exportlizenzen bedingten Verzögerung ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist, kann NTTD durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten. NTTD haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Nichtlieferung von Produkten, Deliverables, Software oder Serviceleistungen, die durch die Unterlassung des Kunden, solche Lizenzen einzuholen oder solche Bescheinigungen bereitzustellen, verursacht werden.
  • 13.4 Der Kunde wird NTTD von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung oder angeblichen Verletzung der einschlägigen Exportgesetze durch den Kunden freistellen und daraus resultierende Schäden ersetzen.

14. Freistellung

  • 14.1 NTTD stellt den Kunden, unter Maßgabe der nachfolgenden Regelungen, gegenüber allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass von NTTD im Rahmen des Vertrages gelieferte Markenprodukte die Immaterialgüterrechte eines Dritten verletzen („IPR-Anspruch”).
    Wenn NTTD unverzüglich über einen IPR-Anspruch unterrichtet wird und nach Einschätzung von NTTD eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass dieser begründet ist, dann wird NTTD nach eigener Wahl entweder (1) die notwendigen Rechte für den Kunden erwerben oder sonst beschaffen, die es dem Kunden ermöglichen, die Markenprodukte weiterhin zu nutzen bzw. die es NTTD ermöglichen, die Serviceleistungen weiterhin zu erbringen; (2) Markenprodukte so modifizieren, dass sie nicht länger gegen Immaterialgüterrechte Dritter verstoßen; (3) Markenprodukte durch ein nicht verletzendes Äquivalent ersetzen; oder (4) alle bereits gezahlten Gebühren für angeblich rechtsverletzende Serviceleistungen, die noch nicht erbracht wurden, zurückerstatten, oder eine angemessene anteilige Rückerstattung für das angeblich rechtwidrige Markenprodukt gewähren.
  • 14.2 NTTD stellt den Kunden nicht gemäß Ziffer 14.1 für IPR-Ansprüche frei, die aus Folgendem resultieren: (1) Modifikationen von Markenprodukten, die nicht von NTTD oder im Auftrag von NTTD ausgeführt wurden; (2) Kombinierung, Betrieb oder Benutzung von Markenprodukten in Verbindung mit einem Drittprodukt, Drittsoftware oder Service eines Dritten, deren Kombination die (behauptete) Verletzung verursacht oder (3) daraus, dass NTTD schriftliche Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden befolgt hat, z.B. durch Einbeziehung von Software oder sonstigen Materialien oder Verfahren, die kundenseitig bereitgestellt oder gefordert wurden.
  • 14.3 Schadensersatzansprüche unterliegen den Regelungen der Ziffer 10 dieser AGB.
  • 14.4 Der Kunde stellt NTTD von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die: (1) darauf beruhen, dass der Kunde es versäumt hat, die erforderlichen Lizenzen, Rechte oder sonstige Genehmigungen, gesetzliche Bescheinigungen oder Zulassungen für kundenseitige Technologie oder Daten einzuholen, oder (2) sich auf Software oder sonstigen Komponenten beziehen, die auf Weisung oder Verlangen des Kunden in die Produkte, Deliverables, Software oder Serviceleistungen installiert oder integriert wurden; oder (3) aus unrichtigen Darstellungen über das Vorhandensein einer Exportlizenz resultieren; oder (4) die aus gegenüber NTTD erhobenen Vorwürfen resultieren, die auf der Verletzung oder angeblichen Verletzung der einschlägigen Exportvorschriften durch den Kunden beruhen. Freistellungen nach dieser Regelung setzen Verschulden des Kunden voraus.

15. Vertragsbeendigung

  • 15.1 Jede Partei ist berechtigt (unbeschadet anderer Rechte und Rechtsbehelfe, die sie gegenüber der anderen Partei geltend machen kann), diesen Vertrag aus wichtigem Grund unverzüglich schriftlich zu kündigen.
  • 15.2 NTTD kann den Vertrag insbesondere dann kündigen, wenn der Kunde:
    • 15.2.1 eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und diese Verletzung nach Setzung einer angemessenen Nachfrist oder Entbehrlichkeit dieser nicht behebt; oder
    • 15.2.2 Exportkontrollgesetze verletzt oder NTTD berechtigterweise annehmen darf, dass der Kunde dieselben verletzt hat und NTTD hierdurch ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist; oder nach Abschluss des Vertrages insolvent wird und NTTD´s Zahlungsanspruch dadurch gefährdet wird.; oder
    • 15.2.3 die im Vertrag angeführten IPR-Pflichten, Gewährleistungen und Haftungsfreistellungen verletzt und NTTD hierdurch ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.

16. Höhere Gewalt

Gemäß diesem Vertrag haftet keine der Parteien gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung ihrer Pflichten in Zeiträumen, wenn eine solche Erfüllung durch Umstände verzögert wird, die außerhalb des Einflussbereichs einer Partei liegen, u.a. Brand, Überschwemmung, Krieg, Embargo, Streik, Aufruhr oder Intervention von Regierungsbehörden („Höhere Gewalt”), sofern die verspätete Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Ereignis der höheren Gewalt benachrichtigt. Die Nichterfüllung der verspäteten Partei wird für die Dauer des Ereignisses der höheren Gewalt geduldet; wenn das Ereignis der höheren Gewalt jedoch mehr als 30 Tage andauert, dann hat die andere Partei ein nach den gesetzlichen Vorschriften bestehendes Recht zum Rücktritt vom ganzen oder einem Teil des Vertrags.

17. Datenschutz

Kundendaten unterliegen der elektronischen Datenverarbeitung. Gegebenenfalls leitet NTTD personenbezogene Daten an Servicepartner und andere Unternehmen der NTTD Gruppe, die sich auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes befinden können, z.B. NTTD Inc. in den USA, unter Einhaltung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen und Beachtung der gesetzlichen Vorgaben weiter. Die NTTD-Datenschutzrichtlinie ist verfügbar unter http://www.nttdata.com/global/en/privacy/ .

19. Allgemeines

  • 19.1 Keine der Parteien darf diesen Vertrag oder einzelne Rechte oder Ansprüche ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der anderen Partei abtreten oder übertragen, mit der Ausnahme, dass (1) NTTD keine Einwilligung zur Übertragung an verbundene Unternehmen benötigt und (2) NTTD ihre vertragsgemäßen Pflichten an einen Subunternehmer weitergeben kann, jedoch dem Kunden gegenüber weiterhin für diese Pflichten haftbar und verantwortlich bleibt.
  • 19.2 Für den Inhalt von Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der schriftliche Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von NTTD maßgebend. Sollten der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, die die Parteien nach den Zielsetzungen des Vertrages und zum Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
  • 19.3 Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Geschäftsbeziehung München. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

Stand: November 2016